Eignung zur Ausbildung „Klinische Psychologie“

Psycholog*innen, die die Ausbildung zum/r Klinischen Psycholog*in und/oder Gesundheitspsycholog*in absolvieren möchten, sind laut Psychologengesetz 2013 dazu verpflichtet, vorab Ihre Eignung im Rahmen einer klinisch-psychologischen Untersuchung überprüfen zu lassen.

Mittels Anamneseerhebung, Exploration und der Vorgabe von klinisch-psychologischen Testverfahren wird Ihre Eignung ermittelt. Die Ausarbeitung und Übermittlung eines schriftlichen Gutachtens ist im Preis inkludiert.

Um nähere Informationen zum Gutachten und eine klare Übersicht der Ausbildung zu erhalten verweise ich Sie auf meine speziell dafür eingerichtete Homepage: