Eignung zum klinischen Psychologen/ Gesundheitspsychologen

PsychologInnen, die die Ausbildung zum/r Klinischen Psychologen/in und/oder Gesundheitspsychologen/in absolvieren möchten, sind laut Psychologengesetz 2013 dazu verpflichtet, vorab Ihre Eignung im Rahmen einer klinisch-psychologischen Untersuchung überprüfen zu lassen.

Mittels Anamneseerhebung, Exploration und der Vorgabe von klinisch-psychologischen Testverfahren wird Ihre Eignung ermittelt. Die Ausarbeitung und Übermittlung eines schriftlichen Gutachtens ist im Preis inkludiert.