
„Kleine Erinnerung: Für sich selbst zu sorgen ist ein Teil davon für andere zu sorgen.“

Kosten: Eine unverbindliche Auskunft bezüglich Kosten des gewünschten Behandlungs- oder Diagnostikangebots kann jederzeit mittels kurzer Schilderung Ihres Anliegens telefonisch oder per Mail/ Kontaktformular eingeholt werden. Die anfallenden Kosten sind als Privatleistung im Anschluss an die Behandlung abzugelten.

Kostenrückerstattung: Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Damit Sie Honorarnote für eine Teilrefundierung (keine Vollrefundierung möglich) bei der Krankenkasse einreichen können, müssen folgende Kriterien vorliegen: Vorliegen einer psychischen Erkrankung sowie schriftliche Überweisung bzw. Bestätigung über eine stattgefundene ärztliche Untersuchung (spätestens vor der zweiten Einheit). Falls Sie dies in Anspruch nehmen möchten, informiere ich Sie gerne über die notwendigen Schritte.
Eine weitere Rückerstattungsmöglichkeit kann durch eine Privat- bzw. Zusatzversicherung erfolgen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung.
Verschwiegenheit: Ich unterliege der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach dem Psychologengesetz 2013. Die Verschwiegenheitspflicht erlischt bei Selbst- oder Fremdgefährdung.

